Autonome Kostenlogik
Ist mein Anwalt zu teuer?
Eine Frage, eine belegte Antwort — in Alltagssprache, in Sekunden. Tippen Sie auf eine Frage.
Kein Rechtsrat. Nur die Kostenlogik.Häufige Fragen
Bei einem Stundensatz zahlen Sie nicht eine Arbeitsstunde, sondern einen Anteil an einer Kanzlei.
- Nur etwa die Hälfte der realen Arbeitszeit ist überhaupt abrechenbar — Akquise, Fortbildung, Buchhaltung, unbezahlte Nachfragen laufen mit.
- Davon gehen Personal, Miete, Haftpflicht, Datenbanken und Kammerbeiträge ab. Von rund 200.000 € Jahresumsatz bleibt im Schnitt etwa die Hälfte als Gewinn vor Steuern.
- Netto landet ein 250-€-Satz damit bei rund 60–70 € tatsächlichem Stundenertrag vor Steuern.
Warum der Preis nicht durch Wettbewerb fällt: Im gerichtlichen Verfahren darf niemand die gesetzlichen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz — die gesetzliche Gebührentabelle)-Gebühren unterbieten (§ 49b BRAO). Der Preis kann sich also gar nicht nach unten bewegen.
Im Familienrecht zahlt man strukturell doppelt: die Kosten werden regelmäßig gegeneinander aufgehoben — jede Seite trägt ihren eigenen Anwalt.
Nach RVG gibt es keine Abrechnung pro Brief — ein verbreiteter Irrtum.
Die Verfahrensgebühr (1,3) deckt das gesamte Verfahren ab: jeden Schriftsatz, jedes Telefonat, jede gelesene Gegner-Mail. Ob drei oder dreißig Schreiben — der Betrag ändert sich nicht. Dazu kommt nur die Termingebühr (1,2) für Verhandlungen.
Pro Brief kommt effektiv nur dazu: die Post-Pauschale (20 % der Gebühren, gedeckelt bei 20 € je Angelegenheit) und Kopien (0,50 € je Seite für die ersten 50).
Wo der Eindruck berechtigt ist: Bei der Aufteilung in „Angelegenheiten" (§ 15 RVG) — Sorge, Umgang, Unterhalt lösen je einen eigenen Gebührensatz aus. Und beim Zeithonorar zählt jeder Brief als Zeit, auch das Lesen gegnerischer Post.
Stundensätze im Familienrecht (netto, zzgl. USt) liegen je nach Region und Spezialisierung etwa zwischen 150 und 350 €. Der regionale Abstand ist real — er entscheidet im laufenden Verfahren aber wenig.
Drei Punkte, die praktisch mehr zählen als der Stundensatz:
- Im Verfahren gilt das RVG. Rechnet ein Anwalt nach Stunden ab und liegt darunter, greift trotzdem das RVG. Kostentreiber ist der Verfahrenswert — der Geldwert, um den gestritten wird und aus dem die Gebühren berechnet werden —, nicht der Stundensatz.
- Erstberatung ist gedeckelt: höchstens 190 € netto für Verbraucher.
- Ein Anwaltswechsel mitten im Verfahren kostet doppelt — der neue verdient die Verfahrensgebühr komplett neu, der bisherige behält seine.
Wo? Zuständig ist das Familiengericht am Aufenthaltsort der Kinder, nicht am Wohnort eines Elternteils. Ein weit entfernter Anwalt stellt Reisekosten und Abwesenheitsgeld in Rechnung.
So weit reicht diese Seite — und was danach kommt
Diese Seite ordnet die Kostenlogik ein und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Die genannten Fundstellen können Sie selbst nachlesen. Ob und wann in Ihrem Fall ein Anwalt nötig ist, hängt von den Umständen ab.